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Für den Ernstfall gewappnet – Was Angehörige über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung unbedingt wissen sollten

  • Autorenbild: Irene Wall
    Irene Wall
  • 5. Okt.
  • 2 Min. Lesezeit

Wenn ein geliebter Mensch pflegebedürftig wird oder plötzlich nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen, stehen Angehörige vor großen Herausforderungen. Damit im Ernstfall alles nach den Wünschen des Betroffenen geregelt ist, sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung unverzichtbar.



Angehörige im Gespräch mit einer Pflegekraft oder Arzt

🔑 Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Person eine oder mehrere Vertrauenspersonen, rechtlich verbindliche Entscheidungen zu treffen, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.


Typische Bereiche einer Vorsorgevollmacht:

  • Gesundheitliche Entscheidungen (z. B. Einwilligung in Behandlungen, Auswahl von Ärzten oder Pflegeeinrichtungen)

  • Finanzen und Bankgeschäfte

  • Miet- und Wohnangelegenheiten

  • Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen

👉 Vorteil: Gerichte müssen keinen gesetzlichen Betreuer einsetzen – die Entscheidungsgewalt bleibt bei vertrauten Personen.



📄 Was regelt eine Patientenverfügung?


Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person vorab festlegt, welche medizinischen Maßnahmen im Krankheits- oder Notfall durchgeführt oder unterlassen werden sollen.

Beispiele für Regelungen in einer Patientenverfügung:

  • Zustimmung oder Ablehnung von lebensverlängernden Maßnahmen

  • Künstliche Ernährung und Beatmung

  • Schmerz- und Palliativmedizin

  • Wiederbelebung (Reanimation)

👉 Vorteil: Ärzte und Angehörige erhalten klare Vorgaben, die Wünsche des Betroffenen werden respektiert.



👩‍👩‍👦 Warum beides wichtig ist


  • Die Vorsorgevollmacht regelt, wer im Ernstfall entscheiden darf.

  • Die Patientenverfügung regelt, wie medizinisch gehandelt werden soll.

  • Nur in Kombination ist eine wirklich umfassende Vorsorge möglich.


✅ Was Angehörige beachten sollten

  1. Rechtzeitige Erstellung: Am besten, solange die Person noch voll geschäftsfähig ist.

  2. Schriftform: Beide Dokumente sollten schriftlich festgehalten und eigenhändig unterschrieben werden.

  3. Klare Formulierungen: Unklare Aussagen („keine lebensverlängernden Maßnahmen“) sollten konkretisiert werden.

  4. Beratung nutzen: Juristische oder medizinische Beratung sorgt für rechtssichere Dokumente.

  5. Dokumente griffbereit aufbewahren: Original zu Hause, Kopien bei Angehörigen, Hausarzt, ggf. im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.



💶 Kosten & Formalitäten

  • Eine Patientenverfügung ist kostenlos möglich, solange sie selbst verfasst und unterschrieben wird.

  • Eine Vorsorgevollmacht kann formlos erstellt werden, für bestimmte Rechtsgeschäfte (Immobilien, Kredite) ist aber eine notarielle Beglaubigung nötig (Kosten ca. 60–100 €).

  • Ein Eintrag ins Zentrale Vorsorgeregister wird empfohlen (kleine Gebühr).


📌 Fazit

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind ein zentraler Baustein, um für den Ernstfall gerüstet zu sein. Sie geben Sicherheit, entlasten Angehörige und stellen sicher, dass die eigenen Wünsche respektiert werden.


👉 Unser Tipp vom Pflegedienst Irene Wall: Sprechen Sie das Thema frühzeitig an – auch wenn es schwerfällt. Gerne unterstützen wir Sie mit Informationen und Kontakten zu Beratungsstellen in Osterholz-Scharmbeck und Schwanewede




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Inhaber: Irene Wall

 

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