🧡 Leistungen der Pflegeversicherung – einfach erklärt
- Irene Wall

- 9. Okt.
- 8 Min. Lesezeit

💬 Die Pflegeversicherung hilft – mit Geld, Beratung und Hilfsmitteln
Wenn ein Mensch im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist, steht er nicht allein da:Die Pflegeversicherung hilft mit finanziellen Leistungen, individueller Beratung und praktischen Hilfsmitteln.Wichtig: Leistungen müssen immer individuell beantragt werden – je nach Pflegegrad und persönlicher Situation.
🏷️ Das Wichtigste in Kürze
✅ Mit einem Pflegegrad lassen sich Leistungen der Pflegeversicherung beantragen.
✅ Die gesetzliche Pflegekasse bietet monatliche, jährliche und Sonderleistungen.
✅ Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen müssen diese Leistungen selbst beantragen.
✅ Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach Pflegegrad und Lebensumständen.
✅ Private Pflegepflichtversicherungen orientieren sich an den gesetzlichen Leistungen.
📊 Was bedeutet Pflegegrad?
Der Pflegegrad beschreibt, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann.Er reicht von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung).
Pflegegrad 1: Basisleistungen, z. B. Entlastungsbetrag (131 € monatlich), Pflegeberatung, Hilfsmittel
Pflegegrad 2–5: Anspruch auf alle Leistungen – z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Zuschüsse für Umbauten
💡 Tipp: Der Irene Wall Pflegedienst hilft Ihnen bei der Antragstellung und beim Nachweis des Pflegegrads.
💶 Die Pflegeversicherung – eine „Teilkasko“
Die Pflegeversicherung übernimmtTeilkosten– also bestimmte Höchstbeträge.
Was darüber hinausgeht, zahlen Pflegebedürftige selbst.
Darum ist es wichtig, alle möglichen Leistungen auszuschöpfen, um den Eigenanteil gering zu halten.
🏠 Leistungen für die Pflege zu Hause
💙 Gut versorgt in den eigenen vier Wänden
Mehr als 80 % aller pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause versorgt – meist mit Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn.Darum sind die ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung für die meisten Menschen besonders wichtig. Sie bieten finanzielle Hilfe und ermöglichen, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause lebenkönnen.
💙 Basisleistungen für alle Pflegegrade
💬 Unterstützung für alle – ab Pflegegrad 1
Alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad ab Stufe 1 haben Anspruch auf bestimmte Basisleistungen der Pflegeversicherung.Diese Angebote helfen, den Alltag sicherer, einfacher und selbstbestimmter zu gestalten – sowohl für Pflegebedürftige als auch für ihre Angehörigen.
Es gibt monatliche Leistungen, die regelmäßig gezahlt oder erstattet werden, sowie Extras, die bei Bedarf zusätzlich beantragt werden können.
Zu den monatlichen Basisleistungen zählen:

Entlastungsbetrag: 131 €
Hausnotruf-Zuschuss: 25,50 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 €
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): bis 53 €
🧭 Wie Sie die Basisleistungen nutzen können
Alle Basisleistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Hilfe der Pflegeversicherung.Er beträgt 131 Euro und steht allen Menschen mit Pflegegrad 1 oder höher zu.
Das Geld wird nicht direkt ausgezahlt, sondern dient dazu, anerkannte Hilfsdienste zu bezahlen – zum Beispiel:
eine Haushaltshilfe, die beim Putzen oder Einkaufen unterstützt
eine Betreuungskraft, die Gesellschaft leistet oder Spaziergänge begleitet
Die Pflegekasse bezahlt die Rechnung direkt an den Dienstleister.Sie müssen nur einmal eine Erlaubnis zur Abrechnung unterschreiben.
👉 So sparen Sie Zeit und Papierkram – und bekommen schnell Hilfe im Alltag.
Wenn Sie einen passenden Dienst suchen, finden Sie Anbieter über:
den Pflegelotsen der Pflegekassen oder
die Online-Portale der einzelnen Bundesländer.
💡 Tipp: Wenn Sie den Betrag in einem Monat nicht nutzen, können Sie ihn bis zum 30. Juni des nächsten Jahresnachholen.
Ein Hausnotruf sorgt für Sicherheit – besonders, wenn jemand allein lebt.Das System besteht aus einem kleinen Knopf, der wie eine Kette oder ein Armband getragen wird.
Wird der Knopf gedrückt (zum Beispiel nach einem Sturz), verbindet er Sie direkt mit einer Notrufzentrale, die rund um die Uhr erreichbar ist.Von dort wird sofort Hilfe organisiert – etwa ein Rettungswagen, Angehörige oder Nachbarn, die einen Schlüssel haben.
Die Pflegeversicherung zahlt für die Nutzung des Hausnotrufs einen Zuschuss von 25,50 Euro pro Monat.
💡 Unser Rat: Besonders empfehlenswert ist der Hausnotruf für alleinlebende Personen oder bei erhöhter Sturzgefahr.
🧺 Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige brauchen oft Dinge, die regelmäßig verwendet werden – zum Beispiel:
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel
Bettschutzeinlagen oder Masken
Damit Sie diese Produkte nicht ständig selbst kaufen müssen, beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 42 Euro im Monat.
Viele Anbieter – zum Beispiel Pflegebox, Liane oder Sanubi – liefern Ihnen automatisch jeden Monat eine sogenannte Pflegehilfsmittelbox nach Hause.Darin sind genau die Produkte, die Sie brauchen.Die Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – ohne Rechnungen oder Papierkram.
💡 Tipp: Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl und beim Antrag.
Der Irene Wall Pflegedienst hilft Ihnen gern dabei, die passenden Leistungen auszuwählen, Anträge korrekt zu stellen und Abrechnungen einzureichen.
💡 Tipp: Nicht genutzte Entlastungsbeträge können oft ins nächste Jahr übertragen werden (bis 30. Juni des Folgejahres).
Sie möchten wissen, welche Basisleistungen Ihnen oder Ihren Angehörigen zustehen?Dann sprechen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos und zeigen, wie Sie Ihre Ansprüche voll ausschöpfen.
📍 Irene Wall Pflegedienst Osterholz-Scharmbeck | Schwanewede | Hambergen
📞 04791 50 26 65
Wer zu Hause gepflegt wird, kann verschiedene finanzielle Unterstützungen erhalten:
💰 Pflegegeld
Für Angehörige oder Freunde, die selbst pflegen:
Pflegegrad 2: 332 €
Pflegegrad 3: 573 €
Pflegegrad 4: 765 €
Pflegegrad 5: 947 €
🧑⚕️ Pflegesachleistungen
Die Pflegesachleistung ist eine wichtige Hilfe der Pflegeversicherung.Damit kann die Arbeit eines Pflegedienstes finanziert werden – zum Beispiel durch den Irene Wall Pflegedienst.
Pflegeprofis kommen – je nach Absprache – ein- oder mehrmals pro Woche nach Hause, um die nötige Unterstützung zu leisten.Typische Aufgaben sind:
Befüllen der Medikamentenbox
Kontrolle von Blutdruck oder Blutzucker
Hilfe beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Unterstützung bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Ankleiden)
Wundversorgung oder medizinische Behandlungspflege
So erhalten Pflegebedürftige fachgerechte Hilfe im eigenen Zuhause – sicher, zuverlässig und individuell.
💶 Monatliche Pflegesachleistungen (Stand 2025)
Pflegegrad | Monatlicher Höchstbetrag |
Pflegegrad 2 | 796 € |
Pflegegrad 3 | 1.497 € |
Pflegegrad 4 | 1.859 € |
Pflegegrad 5 | 2.299 € |
💡 Hinweis: Die Pflegesachleistung ist höher als das Pflegegeld, weil sie die professionelle Arbeit von Pflegefachkräften abdeckt.In der Regel rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab – Sie müssen also keine Rechnung einreichen.
🧾 Für privat Versicherte
Privatversicherte müssen die Kosten zunächst selbst bezahlen.Die Rechnung kann anschließend bei der privaten Pflegeversicherung eingereicht werden, die den Betrag erstattet.
🔄 Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung
Es ist möglich, beide Leistungen zu kombinieren – das nennt man Kombinationsleistung.Dabei wird genau berechnet, wie viel Prozent der Pflegesachleistung genutzt wurde und wie viel Pflegegeld zusätzlich ausgezahlt werden kann.
📘 Beispiel:

Ihre Mutter hat Pflegegrad 2 und nutzt den Pflegedienst für 477,60 € pro Monat.Das sind 60 % der möglichen Sachleistung (796 €).Sie bekommt daher zusätzlich 40 % des Pflegegeldes (347 €), also 138,80 € ausgezahlt.Dieses Geld steht ihr frei zur Verfügung – z. B. für private Unterstützung durch Angehörige.
So bleibt die Pflege flexibel und individuell kombinierbar – ganz nach Bedarf.
❤️ Unser Service für Sie
Der Irene Wall Pflegedienst hilft Ihnen, die Pflegesachleistung optimal zu nutzen.Wir übernehmen die Antragstellung, beraten Sie zur besten Kombination mit Pflegegeld und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
🌅 Tages- oder Nachtpflege
Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 können zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistung und Basisleistungen die sogenannte Tages- oder Nachtpflege nutzen.Dabei verbringen Pflegebedürftige tagsüber oder nachts einige Stunden in einer Einrichtung, die auf Pflege und Betreuung spezialisiert ist.
💶 Monatliche Leistungen (Stand 2025)
Pflegegrad | Betrag pro Monat |
Pflegegrad 2 | 721 € |
Pflegegrad 3 | 1.357 € |
Pflegegrad 4 | 1.685 € |
Pflegegrad 5 | 2.085 € |
In der Tagespflege gibt es:

Pflege und Betreuung durch Fachkräfte
gemeinsame Mahlzeiten
Aktivierungsangebote und Kurse (z. B. Gymnastik, Gedächtnistraining, Basteln)
Bewegungs- oder Musikangebote
In der Nachtpflege werden Pflegebedürftige nachts betreut – hilfreich bei Schlafstörungen, nächtlicher Unruhe oder Demenz.
💡 Viele Einrichtungen bieten auch ein Nachtcafé oder gemütliche Aufenthaltsräume an.
Ein Fahrdienst bringt die Gäste bei Bedarf von zu Hause zur Einrichtung und wieder zurück.Die Einrichtung rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – nur die Kosten für Mahlzeiten müssen in der Regel selbst getragen werden.
🏡 Jährliche Leistungen für zuhause
Neben den monatlichen Leistungen gibt es für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 auch jährliche Extraleistungen:
Verhinderungspflege→ Wenn die Hauptpflegeperson (z. B. Angehörige) krank ist oder Urlaub macht.
Kurzzeitpflege→ Wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt.
Seit dem 1. Juli 2025 können beide Leistungen flexibel über das neue Entlastungsbudget abgerechnet werden.Dieses Budget beträgt 3.539 € pro Jahr.
💡 Damit können Sie frei entscheiden, wofür Sie die Mittel einsetzen – z. B. für Ersatzpflege, Betreuung oder Übergangshilfen.
🧩 Zusatzleistungen für zuhause
Die Pflegeversicherung bietet weitere Sonderleistungen, um das Leben zu Hause leichter und sicherer zu machen:
Leistung | Beschreibung | Höhe |
Technische Hilfsmittel | Zuschuss zu Geräten wie Pflegebetten, Rollatoren oder Liftern | 90 % der Kosten, max. 25 € Eigenanteil pro Hilfsmittel |
Anschubfinanzierung Pflege-WG | Unterstützung beim Aufbau einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft | bis 2.613 € pro Person |
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | Zuschuss für Umbauten (z. B. barrierefreie Dusche, Treppenlift) | bis 4.180 € pro Maßnahme |
💡 Wenn Haus oder Wohnung an die Pflege angepasst werden, können Pflegebedürftige länger selbstständig zuhause leben.Auch Angehörige werden entlastet – denn eine barrierefreie Umgebung spart Zeit und Kraft bei der täglichen Pflege.
👩⚕️ Unser Service für Sie
Der Irene Wall Pflegedienst berät Sie persönlich zu allen Leistungen der Pflegeversicherung – von der Tagespflege bis zu Zuschüssen für Umbauten.Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, der Auswahl passender Einrichtungen und bei der Organisation von Entlastungsangeboten.
🏥 Stationäre Leistungen – Pflege im Heim
Wenn eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, hilft die Pflegeversicherung auch bei den Kosten für die stationäre Pflege – also für die Unterbringung in einem Pflegeheim.
Die Hauptleistung dafür ist der sogenannte Leistungsbetrag, den die Pflegekasse direkt an das Pflegeheim überweist.Er deckt einen Teil der pflegerischen Kosten ab.
💶 Monatliche Leistungen für stationäre Pflege (Stand 2025)
Pflegegrad | Leistungsbetrag pro Monat |
Pflegegrad 2 | 805 € |
Pflegegrad 3 | 1.319 € |
Pflegegrad 4 | 1.855 € |
Pflegegrad 5 | 2.096 € |
💡 Hinweis:Für Pflegegrad 1 gibt es keine stationären Leistungen.Wer trotzdem in ein Pflegeheim zieht, kann aber den Entlastungsbetrag (131 € monatlich) zur Finanzierung kleiner Hilfen nutzen.
🧩 Zusatzleistung für Menschen mit Behinderung
Pflegebedürftige mit einer anerkannten Behinderung erhalten zusätzlich einen monatlichen Zuschuss von 278 €.Dieser Betrag wird ebenfalls von der Pflegekasse gezahlt.
⚖️ Eigenanteil und staatliche Unterstützung
Der Leistungsbetrag deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab.Bewohnerinnen und Bewohner müssen einen Eigenanteil zahlen, der vom Pflegeheim festgelegt wird.
Seit Januar 2022 übernimmt der Staat einen Teil dieses Eigenanteils – und zwar umso mehr, je länger jemand bereits im Heim lebt.
Zuschuss zu den Eigenanteilen:
Aufenthaltsdauer im Pflegeheim | Staatlicher Zuschuss |
1. Jahr | 15 % |
2. Jahr | 30 % |
3. Jahr | 50 % |
ab dem 4. Jahr | 75 % |
Beispiel:Im Durchschnitt liegt der Eigenanteil für Pflegekosten in Deutschland bei 1.760 € im Monat.Davon übernimmt der Staat – je nach Wohndauer – zwischen 264 € und 1.320 €.
⚠️ Wichtig:Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen weiterhin selbst bezahlt werden.Diese können je nach Einrichtung stark variieren.
🏡 Gut zu wissen
Der Zuschuss steigt automatisch, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss.
Alle Monate mit stationärer Pflege zählen zusammen – auch Zeiten vor Januar 2022.
Innerhalb eines Pflegeheims gilt für alle Bewohner der gleiche Eigenanteil an Pflegekosten.
❤️ Unser Tipp
Auch wenn der Irene Wall Pflegedienst selbst auf ambulante Pflege spezialisiert ist, beraten wir Sie gerne, wenn ein Heimaufenthalt nötig wird.Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem passenden Pflegeheim, helfen beim Antrag und erklären Ihnen die Kosten im
Detail.
In Deutschland gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“.Das bedeutet:Wer zu Hause gepflegt werden kann, soll auch zu Hause gepflegt werden.
Für die meisten Menschen ist das ohnehin der größte Wunsch – in den eigenen vier Wänden zu bleiben, in vertrauter Umgebung und mit den Menschen, die man kennt.Auch finanziell ist die ambulante Pflege meist günstiger als ein Platz im Pflegeheim.

💙 Pflege zu Hause – individuell und persönlich
Mit ambulanter Pflege lässt sich vieles flexibel gestalten:Pflegefachkräfte kommen je nach Bedarf ein- oder mehrmals pro Woche ins Haus und übernehmen genau die Unterstützung, die nötig ist – zum Beispiel:
Hilfe bei der Körperpflege
Medikamentengabe oder Wundversorgung
Unterstützung im Haushalt
Begleitung zu Arztterminen oder Spaziergängen
So bleibt das Leben selbstbestimmt und gleichzeitig gut versorgt.
🧭 Die richtige Mischung finden
Welche Kombination aus ambulanten Leistungen – z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag oder Tagespflege – am besten zu Ihren Lebensumständen passt, ist sehr individuell.
Darum lohnt es sich, sich neutral und kostenlos beraten zu lassen.Unsere erfahrenen Pflegeberaterinnen und Pflegeberater vom Irene Wall Pflegedienst helfen Ihnen dabei, die optimale Lösung zu finden – passend zu Ihrem Alltag, Ihrem Pflegegrad und Ihren Wünschen.
📍 Irene Wall PflegedienstOsterholz-Scharmbeck | Schwanewede | Hambergen
📞 04791 502665





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