
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Beratung für Pflegegeldempfänger – verpflichtend und hilfreich
Wer Pflegegeld erhält und zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt wird, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze durchführen zu lassen. Diese dienen der Sicherung der häuslichen Pflege und bieten gleichzeitig wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige.
Was ist ein Beratungseinsatz?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist ein persönlicher Besuch durch eine examinierte Pflegefachkraft. Dabei erhalten Sie praktische Tipps, Antworten auf Ihre Fragen und Unterstützung rund um die häusliche Pflege.
Wer muss einen Beratungseinsatz durchführen?
Pflegegrad Häufigkeit
Pflegegrad 2 und 3 alle 6 Monate
Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate
Pflegegrad 1 freiwillig
Das erwartet Sie
✅ Individuelle Beratung zu Hause
✅ Praktische Tipps für die Pflege
✅ Unterstützung für pflegende Angehörige
✅ Informationen zu weiteren Leistungen der Pflegeversicherung
✅ Dokumentation für die Pflegekasse
Unser Service
Wir führen den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz zuverlässig und in angenehmer Atmosphäre bei Ihnen zu Hause durch.
Dabei nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und beraten Sie persönlich.
Ihre Vorteile
✔ Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung
✔ Persönliche Unterstützung
✔ Tipps zur Erleichterung des Pflegealltags
✔ Informationen über zusätzliche Leistungsansprüche
Häufige Fragen
Kostet der Beratungseinsatz etwas?
Nein. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Muss der Beratungseinsatz zu Hause stattfinden?
Ja, in der Regel erfolgt die Beratung im häuslichen Umfeld.
Was passiert, wenn ich den Beratungseinsatz nicht wahrnehme?
Dann kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Einzelfall einstellen.
Wie lange dauert ein Beratungseinsatz?
Meist zwischen 30 und 60 Minuten.

Haben Sie Fragen?
Unsere Pflegefachkräfte beraten Sie kompetent und freundlich.
🟢 Jetzt Termin vereinbaren
