
Pflegegeld
Finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege
Wer zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt wird, kann Pflegegeld erhalten. Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse gezahlt und soll die häusliche Pflege finanziell unterstützen.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Sie können Pflegegeld erhalten, wenn:
✅ ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt
✅ die Pflege überwiegend zu Hause erfolgt
✅ Angehörige oder andere private Pflegepersonen die Versorgung übernehmen
Pflegegeld nach Pflegegrad
PflegegradPflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1 kein Pflegegeld
Pflegegrad 2 347 €
Pflegegrad 3 599 €
Pflegegrad 4 800 €
Pflegegrad 5 990 €
Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren
Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und einem ambulanten Pflegedienst entscheiden. Beide Leistungen können – abhängig vom Umfang der professionellen Pflege – miteinander kombiniert werden. Gerne beraten wir Sie, welche Lösung für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist.
Wir unterstützen Sie
Unser Team hilft Ihnen gerne:
✔ Beantragung des Pflegegrades
✔ Antrag auf Pflegegeld
✔ Beratung zu Ihren Ansprüchen
✔ Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI
✔ Individuelle Planung Ihrer häuslichen Pflege
Häufige Fragen
Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegegeld?
Ab Pflegegrad 2.
Kann ich Pflegegeld und einen Pflegedienst gleichzeitig nutzen?
Ja. Das ist als sogenannte Kombinationsleistung möglich.
Muss ich Beratungseinsätze durchführen lassen?
Ja, wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind je nach Pflegegrad regelmäßige Beratungseinsätze gesetzlich vorgeschrieben.
Wer erhält das Pflegegeld?
Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Sie haben Fragen zum Pflegegeld oder möchten einen Pflegegrad beantragen?
📧 pflegedienst-irene-wall@t-online.de
