
Entlastungsleistungen
Unterstützung für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige
Die Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung helfen dabei, den Alltag zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten. Je nach persönlicher Situation können verschiedene Unterstützungsangebote genutzt werden.
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Was sind Entlastungsleistungen?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser kann für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden und dient dazu, die Selbstständigkeit zu fördern und Angehörige zu entlasten.
Wofür können Entlastungsleistungen genutzt werden?
✅ Unterstützung im Haushalt
✅ Betreuung im Alltag
✅ Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen
✅ Hilfe beim Einkaufen
✅ Unterstützung bei der Tagespflege
✅ Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden.
Wir unterstützen Sie
Unser Team berät Sie gerne:
✔ Welche Leistungen Ihnen zustehen
✔ Wie die Kosten mit der Pflegekasse abgerechnet werden
✔ Welche Angebote Sie nutzen können
✔ Wie Sie den Entlastungsbetrag optimal einsetzen
Häufige Fragen
Wer kann Entlastungsleistungen erhalten?
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden.
Muss ich den Entlastungsbetrag selbst beantragen?
Wir beraten Sie gerne und erklären Ihnen, wie die Leistungen genutzt und mit der Pflegekasse abgerechnet werden können.
Können nicht genutzte Beträge später verwendet werden?
Nicht genutzte Entlastungsbeträge können – je nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen – innerhalb bestimmter Fristen übertragen werden. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, was in Ihrem Fall möglich ist.
Welche Angebote kann ich nutzen?
Das hängt von Ihrer individuellen Situation und den in Ihrer Region anerkannten Angeboten ab. Wir beraten Sie gerne persönlich.
Haben Sie Fragen?
Sie möchten wissen, welche Entlastungsleistungen Ihnen zustehen oder wie Sie diese nutzen können?
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