
Leistungen der Pflegeversicherung 2026 – einfach erklärt
Hier finden Sie alle wichtigen Leistungen der Pflegeversicherung verständlich erklärt – inklusive Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und weiterer Unterstützungsangebote.
Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld - 347 € 599 €. 800 €. 990 €
Pflegesachleistungen. – 796 €. 1.497 €. 1.859 €. 2.299 €
Entlastungsbetrag. 131 €. 131 €. 131 €. 131 €. 131 €
Wohngruppenzuschlag 224 € 224 €. 224 €. 224 €. 224 €
Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch) 42 €. 42 € 42 € 42 € 42 €
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege – 3.539 €. 3.539 €. 3.539 €. 3.539 €
(Jahresbudget)
Wohnraumanpassung bis 4.180 € bis 4.180 €. bis 4.180 €. bis 4.180 €. bis 4.180 €
💡 Nicht jede Leistung steht jedem Pflegebedürftigen automatisch zu. Welche Ansprüche Sie haben, hängt vom Pflegegrad und Ihrer persönlichen Situation ab. Wir beraten Sie kostenlos.

Pflegegeld
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen erfolgt.

Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen decken die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst und stehen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.

Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag kann ab Pflegegrad 1 für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt werden.

Pflegehilfsmittel
Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sowie an technischen Pflegehilfsmitteln.

Verhinderungspflege
Wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, übernimmt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Ersatzpflege.

Wohnraumanpassung
Für Maßnahmen wie eine bodengleiche Dusche oder Haltegriffe kann die Pflegeversicherung Zuschüsse gewähren.

Wohngruppenzuschlag
in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft kann jede berechtigte Person einen monatlichen Wohngruppenzuschlag von 224 € erhalten. Der Zuschlag dient dazu, die Organisation und Betreuung innerhalb der Wohngemeinschaft zu unterstützen.

