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FAQ 

Welche Kosten entstehen für ambulante Pflege?

Die Kosten hängen von Ihrem Pflegegrad (1–5) und den gewünschten Leistungen ab. Die Pflegekasse übernimmt einen Großteil der Kosten über Sachleistungen. Ab Januar 2025 wurden die Leistungsbeträge um 4,5 % erhöht. Wir beraten Sie transparent über Ihre Ansprüche, mögliche Eigenanteile und weitere Fördermöglichkeiten. Rufen Sie uns einfach an – die Erstberatung ist kostenlos.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse (meist telefonisch oder schriftlich). Anschließend besucht ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) Ihr Zuhause und bewertet Ihre Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen. Es gibt 5 Pflegegrade – je höher der Grad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und Vorbereitung auf den Begutachtungstermin.

Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad Sachleistungen für ambulante Pflege (Grundpflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe), Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige, Verhinderungspflege (bis zu 8 Wochen pro Jahr), den Entlastungsbetrag für Alltagsunterstützung sowie Pflegehilfsmittel. Wir rechnen direkt mit allen Pflege- und Krankenkassen ab.

Betreuen Sie auch kurzfristig oder nach einem Krankenhausaufenthalt?

Ja, wir können in vielen Fällen kurzfristig helfen – zum Beispiel direkt nach einem Krankenhausaufenthalt oder als Urlaubsvertretung für pflegende Angehörige (Verhinderungspflege). Kontaktieren Sie uns, und wir finden gemeinsam eine schnelle Lösung.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Unser Pflegedienst ist in Osterholz-Scharmbeck, Schwanewede und den umliegenden Orten im Einsatz. Bei Fragen zu Ihrem genauen Wohnort sprechen Sie uns gerne an.

Was ist Verhinderungspflege und wie kann ich sie nutzen?

Verhinderungspflege springt ein, wenn Ihre pflegende Angehörige Person verhindert ist – z. B. durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Ab 2025 haben Sie Anspruch auf bis zu 8 Wochen Verhinderungspflege pro Kalenderjahr (vorher 6 Wochen). Während dieser Zeit wird das halbe Pflegegeld weitergezahlt. Wir helfen Ihnen bei der Organisation und Abrechnung.

Was ist der Entlastungsbetrag und wofür kann ich ihn nutzen?

Der Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und beträgt monatlich bis zu 125 € (ab 2025 dynamisiert). Er kann für Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Hilfe, Betreuungsangebote oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge können auf das Folgequartal übertragen werden. Wir beraten Sie, wie Sie diesen Betrag optimal einsetzen.

Bieten Sie spezialisierte Wundversorgung an?

Ja, wir sind auf professionelle Wundversorgung spezialisiert – zum Beispiel bei chronischen Wunden, Dekubitus oder postoperativen Wunden. Die Wundversorgung wird als häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) von Ihrer Krankenkasse übernommen und erfordert eine ärztliche Verordnung. Unsere geschulten Pflegefachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit Ihrem Pflegedienst ab?

Der Ablauf ist einfach: 1. Kostenlose Erstberatung – telefonisch oder persönlich bei Ihnen zu Hause. 2. Gemeinsame Pflegeplanung – wir erstellen einen individuellen Pflegeplan, transparent und verständlich. 3. Start der Versorgung – zuverlässig, pünktlich und einfühlsam durch feste Bezugspersonen.

Was ist Ihre Senioren-Wohngemeinschaft?

Unsere Senioren-WG ist eine familiäre Alternative zum Pflegeheim. Ältere Menschen leben dort in Gemeinschaft und erhalten gleichzeitig individuelle Pflege und Unterstützung im Alltag. Die WG fördert soziale Kontakte, Selbstständigkeit und Lebensqualität. Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr über freie Plätze und die Aufnahmevoraussetzungen erfahren möchten.

Wie gehen Sie mit Demenz-Erkrankungen um?

Wir bieten demenz-sensible Betreuung mit festen Bezugspersonen, die auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Demenz eingehen. Regelmäßige Besuche durch vertraute Pflegekräfte geben Sicherheit und Orientierung. Wir arbeiten eng mit Angehörigen zusammen und beraten Sie zu ergänzenden Unterstützungsangeboten.

Sind Sie bei allen Krankenkassen zugelassen?

Ja, unser Pflegedienst ist bei allen gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen zugelassen. Wir rechnen die Leistungen direkt mit Ihrer Kasse ab, sodass für Sie der bürokratische Aufwand so gering wie möglich bleibt.

Wie erreiche ich Sie im Notfall?

Wir sind 24 Stunden täglich erreichbar. Bei dringenden Fragen oder Notfällen erreichen Sie uns telefonisch unter +49 4791 502665. Unsere Rufbereitschaft stellt sicher, dass Sie auch außerhalb der regulären Bürozeiten Unterstützung erhalten.

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04791- 502665 OHZ

04209 - 988867 Schwanewede

Mit viel Herz und Erfahrung begleiten wir ältere und pflegebedürftige Menschen in Osterholz- Scharmbeck und in der Umgebung
 Der Pflegedienst Irene Wall in Osterholz Scharmbeck und Schwanewede

Der Pflegedienst Irene Wall


Ambulante Pflege und Betreuung in Osterholz-Scharmbeck, Schwanewede und Hambergen.
 

Kontakt

Buschhausener Str. 2
27711 Osterholz-Scharmbeck
04791 502665

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