
Entlastung für pflegende Angehörige
Die Verhinderungspflege unterstützt Sie, wenn Ihre private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist – zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder anderer wichtiger Termine. In dieser Zeit kann die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine andere geeignete Pflegeperson übernommen werden.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie soll sicherstellen, dass die Versorgung pflegebedürftiger Menschen auch dann zuverlässig weitergeführt wird, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt.
Wer hat Anspruch?
Sie können Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wenn:
✔ ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt,
✔ die häusliche Pflege bereits seit mindestens 6 Monaten erfolgt (Vorpflegezeit),
✔ die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegeversicherung stellt dafür ein jährliches Budget zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieses Budget mit Leistungen der Kurzzeitpflege kombiniert werden.
💡 Wir beraten Sie gerne, welche Leistungen Ihnen in Ihrer persönlichen Situation zustehen.
Wir unterstützen Sie
Unser Team hilft Ihnen bei:
✔ der Antragstellung
✔ der Planung der Ersatzpflege
✔ der Abrechnung mit der Pflegekasse
✔ der Organisation der Versorgung während Ihrer Abwesenheit
Häufige Fragen
Kann ich Verhinderungspflege beantragen, wenn ich in den Urlaub fahre?
Ja. Die Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert ist.
Kann ein ambulanter Pflegedienst die Verhinderungspflege übernehmen?
Ja. Ein ambulanter Pflegedienst kann die pflegerische Versorgung während der Abwesenheit der Pflegeperson übernehmen.
Muss die Verhinderungspflege vorher beantragt werden?
Es empfiehlt sich, die Pflegekasse möglichst frühzeitig zu informieren. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Kann Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege kombiniert werden?
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist eine Kombination möglich. Wir beraten Sie gerne individuell.
Haben Sie Fragen?
Sie möchten eine Verhinderungspflege organisieren oder wissen, welche Leistungen Ihnen zustehen?
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